Benimmregeln auf Mallorca

Diese Regeln sollten Sie auf Mallorca beachten

Der Ballermann auf Mallorca soll ruhiger werden. Mit diesem Vorsatz wurden im März 2016 Maßnahmen ergriffen, die exzessives Trinken auf offener Straße und lautes Herumgrölen mit Bußgeldern bis zu 3000 Euro ahnden. Diese „Interventionszonen im Kampf gegen öffentliche Saufgelage“ sollen aber nicht den Partyspaß am Ballermann bremsen. In den Clubs und Bars vor Ort darf weiterhin gefeiert und Alkohol getrunken werden.

Alte und neue Benimmregeln

2014 hatte die damalige konservative Regionalregierung die strikte wie umstrittene „Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben“ eingeführt. Der Grund waren Trink-Exzesse auf Mallorca, die in der Vergangenheit immer wieder für Probleme gesorgt hatten. Ab da an galt für den Hauptstadtbezirk der spanischen Insel ein 113 Artikel umfassender Benimm-Katalog. Darin wurden neben Trinkgelagen auch Lärmbelästigung und das Tragen von Badekleidung abseits der Strände unter Strafe gestellt.

Anfang Februar 2016 hatte das Obere Gericht der Balearen die „Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben“ wieder abgeschafft. Das bedeutet für Ballermannwütige aber nicht, dass sie wieder hemmungslos auf der Straße Alkohol konsumieren dürfen. Die abgeschafften Regelungen wurden einfach durch neue ersetzt.

Geldbußen bis zu 3000 Euro

Die bekannten Problemgebiete an der Playa de Palma wurden im März 2016 auf Grundlage von Gesetzen aus dem Jahr 2011 zu „speziellen Interventionszonen im Kampf gegen öffentliche Saufgelage“ erklärt. Dort ist es der Polizei etwa erlaubt, härter durchzugreifen.

Vergehen werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Wer sich auf offener Straße und am Strand von El Arenal betrinkt oder laut herum grölt muss mit Geldbußen zwischen 1500 und 3000 Euro rechnen. In der Regel wird der übertriebene Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit mit 100 bis 750 Euro geahndet. Mit dieser Maßnahme solle laut des sozialistischen Bürgermeisters von Palma de Mallorca, José Hila, die Sicherheit und das Zusammenleben im gesamten Gemeindegebiet garantiert werden.

Aber: Gefeiert werden darf natürlich immer noch. In den zahlreichen Clubs und Bars am Ballermann gilt das Trinkverbot nämlich nicht. Dort kann also weiterhin durch lange bunte Strohhalme eimerweise Bier und Sangria geschlürft werden.

Große Info-Schilder am Ballermann

An den betroffenen Abschnitten der Playa de Palma sowie in anderen Bereichen wie El Jonquet oder Paseo Marítimo sind aber nicht nur Trinkgelage auf offener Straße verboten. Auch der Verkauf von Alkohol in Supermärkten, auf der Straße und aus Getränkeautomaten ist untersagt. Dieses Verbot gilt zwischen Mitternacht und 8 Uhr morgens.

Damit auch jeder Besucher am Ballermann über die neuen Verordnungen in Kenntnis gesetzt wird, hat die Stadt unübersehbare gelb-rote Verbotsschilder aufgestellt, die vor dem Saufen und Grölen auf offener Straße warnen. Ebenfalls groß vermerkt ist die drohende Strafe von bis zu 3000 Euro.

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